Allgemeine Geschäftsbedingungen
KipperEvents
Inhaber: Klaas Kipper
Altes Dorf 22
30900 Wedemark
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen KipperEvents (nachfolgend „KipperEvents“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Mieter“ bzw. „Auftraggeber“ genannt), welche die Anmietung von Gegenständen sowie damit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters oder Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern KipperEvents diesen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Die AGB gelten insbesondere für die Vermietung von Licht-, Ton-, Video-, Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie für Transport, Auf- und Abbau, technische Betreuung und sonstige veranstaltungstechnische Dienstleistungen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(a) Angebote von KipperEvents sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(b) Die Auftragserteilung durch den Mieter bzw. Auftraggeber stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(c) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche bzw. elektronische Auftragsbestätigung durch KipperEvents oder durch die tatsächliche Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.
(d) KipperEvents kann ein Angebot des Mieters bzw. Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde.
§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von KipperEvents und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt der vollständigen Rückgabe der Mietgegenstände.
Auch wenn der Transport durch KipperEvents erfolgt, sind der vereinbarte Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich.
Werden Mietgegenstände nach 12:00 Uhr abgeholt und vor 12:00 Uhr zurückgegeben, wird für den Abholungs- und Rückgabetag zusammen nur ein Miettag berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Nicht oder verspätet zurückgebrachte Mietgegenstände können durch KipperEvents abgeholt werden. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt und richten sich nach Entfernung und Aufwand.
Bei unvollständiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit für die noch ausstehenden Mietgegenstände bis zu deren vollständiger Rückgabe. Für diesen Zeitraum gelten die vereinbarten bzw. regulären Mietpreise.
Kleinteile wie Adapter, Haken, Kabel, Kabelbinder, Klebebänder und vergleichbare Verbrauchs- oder Zubehörartikel können bei Verlust entsprechend der aktuellen Preisliste bzw. nach tatsächlichem Wiederbeschaffungswert berechnet werden.
Entsteht KipperEvents durch die verspätete oder nicht erfolgte Rückgabe ein Schaden, insbesondere weil die Mietgegenstände für einen Folgeauftrag nicht zur Verfügung stehen, kann KipperEvents den hierdurch entstandenen Schaden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geltend machen.
Bei der Abholung kann die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments verlangt werden.
§ 4 Mietpreis
Sofern für bestimmte Leistungen keine abweichenden Preise vereinbart wurden, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise von KipperEvents.
Die Mietpreise richten sich insbesondere nach Mietdauer, Menge, Art der Mietgegenstände und dem jeweiligen Angebot.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Mietpreise als Abholpreise ab Lager von KipperEvents.
Transport, Anlieferung, Abholung, Auf- und Abbau sowie technische Betreuung werden gesondert berechnet, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
§ 5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere:
- Anlieferung und Abholung,
- Auf- und Abbau,
- technische Betreuung,
- Lichttechnik,
- Tontechnik,
- Videotechnik,
- Bühnenbau,
- Planung und technische Konzeption,
- Bedienung und Betreuung von Veranstaltungstechnik
erfolgen gegen gesonderte Vergütung aufgrund entsprechender Vereinbarung.
Sofern die Vergütung für zusätzliche Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist KipperEvents berechtigt, hierfür ein angemessenes Entgelt nach den üblichen Preisen von KipperEvents zu berechnen.
Zusätzliche Aufträge während der Durchführung einer Veranstaltung können als Nachtrag berechnet werden.
§ 6 Stornierung durch den Mieter bzw. Auftraggeber
Die Stornierung eines Auftrags durch den Mieter bzw. Auftraggeber muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Bei einer Stornierung können Stornierungskosten anfallen.
Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten folgende Stornierungskosten:
- 25 % des vereinbarten Miet- bzw. Auftragspreises bei Stornierung bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn,
- 50 % des vereinbarten Miet- bzw. Auftragspreises bei Stornierung bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn,
- 80 % des vereinbarten Miet- bzw. Auftragspreises bei Stornierung bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn.
Bei einer Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn kann KipperEvents bis zu 100 % des vereinbarten Miet- bzw. Auftragspreises berechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
KipperEvents bleibt berechtigt, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Mieter bzw. Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits entstandene Fremdkosten, Sonderbestellungen, Sonderanfertigungen und nicht mehr stornierbare Leistungen können unabhängig von den vorgenannten Stornierungskosten zusätzlich berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Mieter bzw. Auftraggeber trägt grundsätzlich das wirtschaftliche Risiko der von ihm geplanten Veranstaltung.
§ 7 Zahlung
(a) Die Vergütung ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(b) Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist der Zahlungseingang bei KipperEvents.
(c) KipperEvents kann bei bestimmten Aufträgen eine Vorauszahlung, Anzahlung oder Kaution verlangen. Die entsprechende Höhe wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
(d) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mieters bzw. Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
(e) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung
KipperEvents verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen.
Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit, sichtbare Schäden und offensichtliche Mängel zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
Unterbleibt eine unverzügliche Anzeige offensichtlicher Mängel, gelten die Mietgegenstände hinsichtlich dieser Mängel als ordnungsgemäß übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei während der Mietzeit auftretenden technischen Problemen ist KipperEvents unverzüglich zu informieren.
KipperEvents ist berechtigt, bei einem Mangel nach eigener Wahl eine Reparatur oder einen Austausch des betroffenen Mietgegenstandes vorzunehmen, soweit dies zumutbar und möglich ist.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Schadenersatz und Haftung von KipperEvents
KipperEvents haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet KipperEvents bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
KipperEvents haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, nicht bestimmungsgemäße Nutzung oder Eingriffe des Mieters bzw. durch von diesem eingesetzte Personen verursacht werden, haftet KipperEvents nicht, sofern KipperEvents den Schaden nicht zu vertreten hat.
§ 10 Haftung und Verantwortungsbereich des Mieters
Der Mieter bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften einzusetzen.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Geräte ausschließlich durch hierfür geeignete und fachkundige Personen bedient werden, soweit eine fachkundige Bedienung erforderlich ist.
Der Mieter verpflichtet sich außerdem, sämtliche ihm obliegenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen für seine Veranstaltung einzuhalten.
Die Wahrnehmung und Anmeldung von GEMA-Rechten sowie gegebenenfalls weiterer veranstaltungsbezogener Rechte und Genehmigungen obliegt grundsätzlich dem Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Diebstahl, Verlust und Witterungseinflüssen angemessen zu schützen.
Der Mieter darf die Mietgegenstände nicht ohne Zustimmung von KipperEvents verändern, öffnen, reparieren oder durch Dritte reparieren lassen.
Der Mieter hat für eine geeignete und ausreichende Stromversorgung zu sorgen, sofern die Stromversorgung nicht ausdrücklich durch KipperEvents bereitgestellt wird.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust oder Zerstörung der Mietgegenstände, soweit er diese zu vertreten hat.
Bei Verlust oder Totalschaden kann KipperEvents grundsätzlich die erforderlichen Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gerätes bzw. die entsprechenden Reparaturkosten verlangen.
§ 12 Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das Risiko von Verlust, Diebstahl und Beschädigung der gemieteten Gegenstände angemessen zu versichern, sofern dies im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde.
Auf Wunsch und nach vorheriger Vereinbarung kann KipperEvents eine entsprechende Versicherung vermitteln bzw. Versicherungskosten gesondert berechnen.
Die Kosten einer Versicherung werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
§ 13 Rechte Dritter
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände während der Mietzeit frei von Ansprüchen Dritter bleiben.
Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Mietgegenstände ist KipperEvents unverzüglich zu informieren.
Der Mieter trägt die notwendigen Kosten, die KipperEvents aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Zugriffs Dritter entstehen.
§ 14 Kündigung aus wichtigem Grund
Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- der Mieter mit wesentlichen Zahlungen in Verzug gerät,
- sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtern,
- der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig verwendet,
- eine erhebliche Beschädigung oder Gefährdung der Mietgegenstände droht oder
- der Mieter trotz Aufforderung wesentliche Vertragspflichten verletzt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 15 Rückgabe der Mietgegenstände
Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort.
Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden, abzüglich der gewöhnlichen Gebrauchsspuren.
Bei verspäteter Rückgabe wird der vereinbarte Tagespreis für die zusätzliche Mietdauer weiter berechnet.
Darüber hinausgehende Schäden, Reinigungskosten, fehlende Teile und sonstige durch die verspätete oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe entstandene Kosten können zusätzlich berechnet werden.
§ 16 Schriftform und Kommunikation
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
Die Kommunikation per E-Mail ist grundsätzlich zulässig, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 17 Datenschutz
KipperEvents verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung auf der Website von KipperEvents entnommen werden.
§ 18 Verbraucher
Sofern der Mieter bzw. Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
Ein gesetzlich bestehendes Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von KipperEvents als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
KipperEvents
Inhaber: Klaas Kipper
Altes Dorf 22
30900 Wedemark
Info@kipper-events.de
Stand: September 2026
